Meine Kanzlei bietet ihren Mandanten umfassende Beratung, gibt präzise Entscheidungshilfen und vertritt effektiv die Mandanteninteressen vor Gericht. Die juristische Lösung steht dabei im direkten Kontext zu den wirtschaftlichen Vorgaben der Mandanten.
Ich nehme mich gerne Ihren Fragen und Angelegenheiten an.
Für die Erstberatung berechne ich 190,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich entweder aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aus einer Vergütungsvereinbarung. Vergütungsvereinbarungen sind statt der Abrechnung der gesetzlichen Gebühren immer möglich. Es sind jedoch die Regelungen der §§ 49b BRAO und 3a ff. RVG zu beachten. In gerichtlichen Verfahren können die gesetzlichen Gebühren jedoch nicht durch Vereinbarungen unterschritten werden. Die Vereinbarung einer höheren als der gesetzlichen Vergütung ist jederzeit möglich.